Wichtige Informationen im Überblick

 

Betreuungskräfte

Vermittlung

Kosten

Fragen zur 24 Stunden Betreuung

Welche Aufgaben übernimmt eine 24 Stunden Betreuungskraft?

Grund- und Intimpflege

  • Unterstützung bei der täglichen Körperhygiene
    (Waschen/Duschen/Baden/Zahn-und Mundhygiene, Hautpflege/Rasur)
  • Hilfe bei Toilettengängen sowie Inkontinenzversorgung
  • Unterstützung bei der Kleiderwahl sowie beim An- und Auskleiden
  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
  • Sicherstellen ausreichender Flüssigkeitszufuhr
  • Erinnerung an die Medikamenteneinnahme

Hauswirtschaftliche Versorgung

  • Reinigung der Wohnräume
  • Einkaufen/Besorgungen
  • Zubereitung aller Mahlzeiten und Küchenpflege
  • Pflege der Wäsche
  • Müllentsorgung
  • Versorgung von Haustieren und Zimmerpflanzen

Aktivierende Betreuung

  • Mobilisierung und Spaziergänge
  • Leichte Gymnastik oder Bewegungsübungen
  • Förderung der Selbständigkeit bei Alltagsaktivitäten
  • Gesellschaftsspiele und Unternehmungen

Nächtliche Versorgung

Falls eine nächtliche Betreuung erforderlich ist, muss dies im Voraus abgestimmt und vereinbart werden, da nicht alle Betreuungskräfte Nachtarbeit leisten und hierfür zusätzliche Kosten anfallen können.

  • Unterstützung bei Toilettengängen
  • Lagerung und Positionswechsel zur Vermeidung von Druckstellen
  • Hilfe beim Aufstehen oder Zubettgehen
  • Beruhigung bei Unruhe oder Angstzuständen (z. B. bei Demenz)
  • Medikamentengabe nach ärztlicher Anweisung (falls erlaubt)
  • Kontrolle und Unterstützung bei Inkontinenzversorgung

Natürlich steht eine 24 Stunden Betreuungskraft auch nachts jederzeit für Notfälle oder unerwartete gesundheitliche Probleme bereit.

Wie lange arbeitet eine Betreuungskraft tatsächlich und wieviel Freizeit muss ihr zur Verfügung stehen?

Auch 24-Stunden-Betreuungskräfte benötigen regelmäßige Pausen und Freizeit, um ihre anspruchsvolle Tätigkeit zuverlässig und mit voller Energie ausüben zu können. Daher ist es üblich, dass sie tägliche Ruhezeiten von zwei Stunden sowie einen freien Tag pro Woche erhalten – individuell abgestimmt auf die Betreuungssituation. Während dieser Zeit kann sich die Betreuungskraft erholen, persönlichen Interessen nachgehen oder die Umgebung erkunden.

Eine ausgewogene Freizeitgestaltung ist essenziell, um langfristig Motivation und Belastbarkeit zu erhalten – was letztlich auch dem Wohl der pflegebedürftigen Person zugutekommt. Arbeitgeber und Familien tragen gemeinsam die Verantwortung, eine gesunde Balance zwischen Arbeit und Erholung zu ermöglichen.

Kann die betreute Person während der Pausen nicht allein bleiben, muss die Versorgung durch Angehörige, einen Sozialdienst oder eine Tagespflege sichergestellt werden.

Wie gut beherrscht eine Betreuungskraft die deutsche Sprache?

Wir klassifizieren unsere Betreuungskräfte nach Grund-, befriedigenden und guten Deutschkenntnissen.
Im Voraus prüfen wir die Sprachkenntnisse sorgfältig.

Grundkenntnisse:
Die Betreuungskraft versteht nur einzelne Wörter und kann den Sinn aus dem Kontext ableiten. Ihre Antworten bestehen aus einfachen, grammatikalisch inkorrekten Wörtern oder Phrasen.

Befriedigende Deutschkenntnisse:
Die Betreuungskraft verfügt über einen größeren Wortschatz und kann sich verständlich ausdrücken, jedoch mit grammatikalischen Fehlern (z.B. Grundformen von Verben und Singular bei Nomen). Sie kann gut im Alltag zurechtkommen, einkaufen und telefonieren.

Gute Deutschkenntnisse:
Die Betreuungskraft hat einen umfangreichen Wortschatz, spricht relativ flüssig und versucht, grammatikalische Fehler zu vermeiden. Sie kann spontan und flexibel auf Situationen reagieren, auch wenn hin und wieder ein Wort fehlt.

Aus unserer Erfahrung zeigt sich, dass die Anwendung der Sprache auch von Persönlichkeit der jeweiligen Betreuungskraft abhängt. 

Welche Aufgaben übernimmt eine Betreuungskraft nicht?

Bestimmte Aufgaben, wie medizinische Behandlungspflege (z. B. Wundversorgung, Injektionen) oder hausmeisterliche Tätigkeiten (z. B. Grundreinigung, Renovierungen, Gartenarbeit) werden von Betreuungskräften nicht übernommen werden, da sie medizinisch geschultes Personal erfordern oder nicht zum Betreuungsumfang gehören.

Was tun wenn die Chemie zwischen betreuter Person und Betreuungskraft nicht stimmt?

Die von uns vermittelten Betreuungskräfte zeichnen sich durch ihre freundliche, einfühlsame und geduldige Art aus, sodass größere Probleme nur selten auftreten. Dennoch erfordert jede Betreuungssituation eine gewisse Eingewöhnungszeit, insbesondere wenn die betreute Person an Demenz leidet oder Schwierigkeiten hat, sich an neue Menschen zu gewöhnen.

Wir wissen, dass eine gute zwischenmenschliche Harmonie entscheidend für eine erfolgreiche Betreuung ist. Sollte es trotz aller Bemühungen zu schwierigen Unstimmigkeiten kommen und die Chemie zwischen Betreuungskraft und betreuter Person nicht passen, handeln wir schnell und unbürokratisch. In solchen Fällen kümmern wir uns um einen zeitnahen Austausch, um eine Betreuungskraft zu finden, die besser zu den individuellen Bedürfnissen passt. Unser Ziel ist es, eine angenehme und vertrauensvolle Betreuungssituation für alle Beteiligten zu schaffen.

Was passiert wenn eine Betreuungskraft erkrankt?

Im Krankheitsfall ist die 24-Stunden-Betreuungskraft über ihren Arbeitgeber, unsere Partneragentur, vollständig krankenversichert und verfügt über eine Versichertenkarte. Mit dieser kann sie jederzeit in Deutschland ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen und erhält alle notwendigen medizinischen Behandlungen, genau wie in Deutschland versicherte Personen. Somit ist sichergestellt, dass die Betreuungskraft im Bedarfsfall Zugang zu einer umfassenden medizinischen Versorgung hat.

Sollte die Betreuungskraft jedoch ernsthaft erkranken und ihre Tätigkeit nicht mehr fortsetzen können, kümmern wir uns um eine schnelle und reibungslose Vertretung. In Zusammenarbeit mit unserer Partneragentur organisieren wir umgehend eine passende Ersatzkraft, die die Betreuung übernimmt. Dabei achten wir darauf, dass der Wechsel möglichst nahtlos erfolgt, um die betreuungsbedürftige Person bestmöglich zu versorgen und den Übergang für alle Beteiligten so angenehm wie möglich zu gestalten. Unser Ziel ist es, eine durchgehende Betreuung sicherzustellen, sodass weder der Betreuungsalltag noch die gewohnte Unterstützung unterbrochen werden.

Wählen Sie eine Betreuungskraft, die nicht nur Aufgaben übernimmt, sondern auch das Herz am richtigen Fleck hat.

Fragen zu Vermittlung und Ablauf

Welche Voraussetzungen muss ich für eine 24 Stunden Betreuungskraft erfüllen?

Um eine 24-Stunden-Betreuung zu organisieren, sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich. Um sich für eine häusliche Betreuung zu entschließen, bedarf es einiger Voraussetzungen.

Wohnsituation der betreuungsbedürftigen Person:
Kann ein eigenes Zimmer für die Betreuungsperson bereitgestellt werden?

Betreuungsbedarf der hilfsbedürftigen Person:
Wie viel Betreuung wird konkret benötigt? Ist eventuell die zusätzliche Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes erforderlich?

Bereitschaft zur Annahme von Hilfe:
Ist die hilfsbedürftige Person bereit, Unterstützung anzunehmen und mit einer fremden Person zusammenzuleben?

Diese Fragen helfen uns, Ihre Bedürfnisse besser zu verstehen und die bestmögliche Betreuungslösung für Sie zu finden. Selbstverständlich beraten wir Sie hierzu gerne – auch persönlich.

Unterbringung
Stellen Sie sicher, dass die Betreuungsperson ein eigenes Zimmer hat. Dies gewährleistet ihre Privatsphäre und bietet einen Rückzugsort. Das Zimmer sollte möbliert sein, idealerweise mit einem Bett, Kleiderschrank, Stuhl und Tisch. Es sollte außerdem beheizbar und abschließbar sein.

Internetzugang
Die Betreuungsperson benötigt rund um die Uhr kostenlosen Internetzugang in ihrem Zimmer. Dies ermöglicht den Kontakt zu ihrer Familie, Freunden und ihrer Agentur.

Pausen- und Freizeitregelung

Stellen Sie vorab sicher, dass die Betreuungskraft ausreichende Pausenzeiten erhält.
Eine 24 Stunden Betreuungskraft hat Anspruch auf tägliche Pausenzeiten von 2 Stunden sowie auf einen ganzen oder zwei halbe Tage pro Woche. In dieser Zeit muss die Versorgung der zu betreuenden Person durch Dritte wie zum Beispiel Angehörige, Tagespflege oder einen Sozialdienst geregelt sein.

Durch diese Vorbereitung schaffen Sie eine angenehme und produktive Umgebung für die Betreuungsperson und tragen zu einer erfolgreichen Betreuung bei.

Wie gestaltet sich der Vermittlungsprozess?

Ablauf der Vermittlung einer 24-Stunden-Betreuungskraft

Unser Vermittlungsprozess ist einfach, schnell und transparent, sodass Sie möglichst unkompliziert die bestmögliche Unterstützung erhalten.

  1. Kontaktaufnahme

Sie können uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Anfrageformular kontaktieren.

  1. Bedarfsermittlung

In einem unverbindlichen Beratungsgespräch erfassen wir Ihre individuellen Bedürfnisse und Anforderungen an die Betreuungskraft. Dabei berücksichtigen wir:
✔ Ihre persönlichen Wünsche
✔ Den Gesundheitszustand der zu betreuenden Person
✔ Den Alltag und Betreuungsumfang

Um eine optimale Betreuungslösung zu finden, vereinbaren wir auf Wunsch einen persönlichen Termin – idealerweise direkt vor Ort beim Pflegebedürftigen. Dies ermöglicht uns, die Situation besser einzuschätzen und wichtige Details bei der Auswahl der passenden Betreuungskraft zu berücksichtigen.

Auswahl der Betreuungskraft & Vertragsabschluss

Gemeinsam mit unseren langjährigen osteuropäischen Partneragenturen suchen wir auf Basis der Bedarfsanalyse eine geeignete Betreuungskraft.

Sorgfältige Vorauswahl der Betreuungskraft
✔ Sie erhalten zeitnah ein konkretes Angebot mit einem detaillierten Profil
✔ Unsere Angebote sind Komplettpreise – es gibt keine versteckten Kosten

Entscheiden Sie sich für eine Betreuungskraft, übernehmen wir die gesamte Organisation und koordinieren alle Abläufe mit unserem Partnerdienstleister. Sie schließen:
✔ Einen Dienstleistungsvertrag mit der Partneragentur
✔ Einen Vermittlungsvertrag mit uns, der Vivendo 24-Stunden-Betreuung

Wir arbeiten ausschließlich mit seriösen und geprüften Partneragenturen aus Osteuropa zusammen. Die Betreuungskräfte sind legal beschäftigt, sozial- und krankenversichert und werden nach EU-Recht entsendet.

Beginn der Betreuung & unser kostenfreier Service

✔ Wir organisieren den Transfer der Betreuungskraft vom Flughafen, Fernbusbahnhof oder Bahnhof direkt zum Betreuungshaushalt

✔ Unsere Kundenbetreuerinnen begleiten den gesamten Betreuungszeitraum mit regelmäßigen Telefonaten und Hausbesuchen. Dieser Service ist für Sie kostenfrei.

Unser Ziel ist es, eine verlässliche, professionelle und herzliche Betreuungslösung zu schaffen – damit Sie sich jederzeit gut aufgehoben fühlen.

Welche Optionen habe ich zur Kündigung?

Beendigung der Betreuung

Um Ihnen höchstmögliche Flexibilität zu bieten, gilt für alle Verträge eine Kündigungsfrist von 14 Tagen. Das bedeutet, dass Sie die Betreuung innerhalb dieses Zeitraums ohne weitere Verpflichtungen beenden können.

Diese Regelung ermöglicht eine unkomplizierte Abwicklung, beispielsweise wenn sich der Betreuungsbedarf ändert, etwa durch einen Umzug in ein Pflegeheim oder andere persönliche Umstände.

Im Todesfall der betreuten Person enden alle Verträge in der Regel automatisch nach sieben bis zehn Tagen, sodass Angehörige ausreichend Zeit für notwendige organisatorische Schritte haben.

Wie schnell kann eine Betreuungskraft zum Einsatz kommen?

Um die passende Betreuungskraft für Sie zu finden, benötigen wir in der Regel sechs bis zehn Werktage nach der Erfassung Ihres Betreuungsbedarfes. Während dieser Zeit gleichen wir Ihre Anforderungen sorgfältig mit den Profilen geeigneter Betreuungskräfte ab. Bei dringendem Bedarf setzen wir alles daran, den Prozess zu beschleunigen, um Ihnen so schnell wie möglich Unterstützung bereitzustellen.

Wechsel der Betreuungskräfte & Einsatzrhythmus

Üblicherweise teilen sich zwei 24-Stunden-Betreuungskräfte die Betreuung in einem 6- bis 8-Wochen-Rhythmus, um eine kontinuierliche und hochwertige Betreuung zu gewährleisten. Diese regelmäßigen Wechsel ermöglichen den Betreuungskräften Erholungsphasen, was ihre langfristige Belastbarkeit sichert. Bei höherem Betreuungsbedarf kann ein kürzerer Wechsel sinnvoll sein, um die bestmögliche Versorgung sicherzustellen.

Ablauf des Betreuerwechsels

Etwa drei Wochen vor dem Wechsel klären wir mit Ihnen, ob sich der Betreuungsbedarf geändert hat oder spezielle Wünsche bestehen. Basierend auf diesen Angaben schlagen wir Ihnen geeignete Betreuungskräfte zur Auswahl vor.

Die Reisezeiten werden so abgestimmt, dass die aktuelle und die neue Betreuungskraft ein bis zwei Tage gemeinsam vor Ort sind, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Während dieser Übergangszeit gibt die bisherige Betreuungskraft ihre Erfahrungen weiter, informiert über den Tagesablauf und weist ihre Ablösung in alle wichtigen Details ein.

Wenn alle Beteiligten einverstanden sind, kann die erste Betreuungskraft nach ihrem Heimaturlaub zurückkehren und sich künftig im Wechsel mit der zweiten Betreuungskraft ablösen. Dieses System sorgt für Verlässlichkeit, Routine und eine stabile Betreuungssituation für die betreute Person.

Wer ist während der Betreuungsdauer mein Ansprechpartner?

Als Ihre Vermittlungsagentur sind wir während der gesamten Betreuungszeit Ihr zuverlässiger Ansprechpartner. Wir übernehmen nicht nur die Organisation und Vermittlung der Betreuungskraft, sondern kümmern uns auch um alle anfallenden Details und Anliegen.

Bei Fragen, Wünschen oder unerwarteten Herausforderungen stehen wir Ihnen jederzeit zur Seite und sorgen für eine schnelle Lösung. Unser Ziel ist ein reibungsloser Ablauf, damit Sie sich jederzeit gut betreut und unterstützt fühlen.

Sowohl Ihnen als auch der 24-Stunden-Betreuungskraft bieten wir während der gesamten Betreuungszeit umfassende Unterstützung. In dringenden Fällen sind wir rund um die Uhr erreichbar – auch an Wochenenden und Feiertagen.

Vertrauen Sie auf unseren klar strukturierten Prozess – wir bringen die richtige Betreuungskraft zu Ihnen.

Kosten,Finanzierungsmöglichkeiten und aktuelle Pflegeleistungen

Welche Kosten fallen für eine 24 Stunden Betreuungskraft an?

Die monatlichen Kosten für eine 24 Stunden Betreuungskraft starten ab ca. 2.800,00 Euro monatlich und variieren je nach Betreuungsaufwand und Ihren individuellen Anforderungen, wie z. B. Sprachkenntnisse, Anzahl der betreuten Personen, Pflegegrad und Mobilität.

Pflegegeld

Was ist das Pflegegeld?

Das Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung in Deutschland. Es wird an pflegebedürftige Personen gezahlt, die zu Hause von Angehörigen oder anderen privaten Pflegepersonen betreut werden. Das Pflegegeld soll dazu beitragen, die private Pflege finanziell zu unterstützen.

Wer hat Anspruch?

• Personen mit Pflegegrad 2 bis 5
• Pflege erfolgt durch Angehörige, Freunde oder andere private Pflegepersonen (nicht durch einen professionellen Pflegedienst)
• Die Pflegebedürftige Person lebt zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft, nicht im Pflegeheim

Höhe des Pflegegeldes (seit 01.01.2025)

• Es kann mit Pflegesachleistungen kombiniert werden (z. B. Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst).
• Regelmäßige Pflegeberatungen sind erforderlich, um sicherzustellen, dass die Pflegequalität gewährleistet bleibt.

Pflegegeld beantragen – so geht’s

Das Pflegegeld wird bei der Pflegekasse der Krankenkasse der pflegebedürftigen Person beantragt.

Hier sind die Schritte im Detail:

Den Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse (Teil der Krankenkasse) einreichen.
• Dies kann formlos schriftlich, telefonisch oder online erfolgen.
• Die Pflegekasse sendet dann ein offizielles Antragsformular zu.

2. Begutachtung durch den MDK oder Medicproof
• Nach Antragstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst MD (bei gesetzlich Versicherten)
oder Medicproof (bei privat Versicherten).
• Ein Gutachter besucht die pflegebedürftige Person zu Hause um den Pflegebedarf zu prüfen.
• Auf Basis dieser Begutachtung wird ein Pflegegrad (1 bis 5) festgelegt.

3. Bescheid der Pflegekasse erhalten
• Die Pflegekasse teilt den festgelegten Pflegegrad schriftlich mit.
• Falls der Bescheid nicht den Erwartungen entspricht, kann innerhalb von einem Monat Widerspruch eingelegt werden.

4. Auszahlung des Pflegegeldes
• Ab Pflegegrad 2 wird das Pflegegeld monatlich direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen.
• Die Person kann es an pflegende Angehörige oder Betreuungskräfte weitergeben.

Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende stationäre Pflege in einem Pflegeheim oder einer speziellen Einrichtung. Sie dient dazu, pflegebedürftige Menschen zeitweise stationär zu versorgen, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist.

Wann wird Kurzzeitpflege genutzt?

Kurzzeitpflege kann in verschiedenen Situationen notwendig sein, z. B.:

✔ Nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn eine Rückkehr nach Hause noch nicht möglich ist
✔ Bei Ausfall der Pflegeperson, z. B. wegen Krankheit oder Urlaub
✔ Zur Entlastung pflegender Angehöriger, wenn eine Pause von der Pflege nötig ist
✔ Als Übergangslösung, bis eine dauerhafte Pflege organisiert ist

Dauer und Kostenübernahme

  • Die Pflegeversicherung übernimmt bis zu 8 Wochen (56 Tage) pro Jahr
  • Maximaler Zuschuss: 1.774 € pro Jahr (bei Pflegegrad 2–5)
  • Zusätzlich kann Verhinderungspflege genutzt werden, um den Betrag auf bis zu 3.386 € aufzustocken
  • Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen meist privat gezahlt werden (je nach Heim und Bundesland unterschiedlich)

Wer hat Anspruch?

  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5
  • Die Pflegebedürftige Person lebt sonst zu Hause und wird dort gepflegt

Kurzzeitpflege beantragen – so geht´s 

  • Pflegekasse oder Krankenkasse kontaktieren
  • Antrag auf Kurzzeitpflege stellen
  • Geeignete Pflegeeinrichtung finden
  • Genehmigung der Kostenübernahme abwarten

Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5. Er dient zur Entlastung von pflegenden Angehörigen und zur Förderung der Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen. Dieser Betrag kann nur von anss

Höhe des Entlastungsbetrags

  • 131 Euro pro Monat
  • Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern kann für bestimmte Unterstützungsleistungen verwendet werden
  • Unverbrauchte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden

Wer hat Anspruch?

  • Alle Personen mit Pflegegrad 1 bis 5
  • Pflege findet zu Hause oder in einer betreuten Wohngemeinschaft statt
  • Nutzung nur für bestimmte Entlastungs- und Betreuungsleistungen

Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?

Angebote zur Unterstützung im Alltag wie

Haushaltshilfen, Begleitdienste (Einkäufe, Arztbesuche)
Betreuungsangebote (Demenzbetreuung, Freizeitaktivitäten)
Kurzzeitpflege (ab Pflegegrad 2) – kann zur Eigenbeteiligung an den Heimkosten verwendet werden
Verhinderungspflege (ab Pflegegrad 2) – kann zur Finanzierung der Eigenbeteiligung beitragen

Wie wird der Entlastungsbetrag abgerechnet?

  • Die Kosten werden zunächst selbst bezahlt
  • Anschließend erfolgt die Erstattung durch die Pflegekasse, wenn eine Rechnung eines zugelassenen Anbieters vorgelegt wird

Antrag & Abrechnung des Entlastungsbetrages – so geht’s 

  • Antrag bei der Pflegekasse stellen 
  • Dienstleister wählen (z.Bsp. ein ansässiger Pflegedienst/Sozialdienst/Betreuungsdienst) 
  • Rechnungen sammeln & bei der Pflegekasse einreichen
  • Rückerstattung erfolgt direkt aufs Konto

Unverbrauchte Beträge können bis zum 30.06. des Folgejahres genutzt werden.

Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel sind Produkte, die die Pflege erleichtern und die Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen verbessern. Sie werden von der Pflegekasse bezuschusst oder vollständig übernommen.

Wer hat Anspruch?

  • Pflegegrad 1 bis 5
  • Die Person wird zu Hause gepflegt
  • Antragstellung bei der Pflegekasse erforderlich

Welche Pflegehilfsmittel gibt es?

Zum Verbrauch (monatlich bis 40 Euro erstattungsfähig)

  • Einmalhandschuhe
  • Desinfektionsmittel
  • Bettschutzeinlagen
  • Mundschutz
  • Schutzschürzen

Technische Hilfsmittel (Zuschuss oder Leihgabe)

  • Pflegebett
  • Hausnotruf
  • Rollstuhl
  • Gehhilfen
  • Duschstuhl

Verbrauchshilfsmittel werden meist direkt über Anbieter geliefert

Hilfsmittel beantragen – so geht´s

  • Antrag bei der Pflegekasse stellen
    (Formular anfordern)
  • Rezept vom Arzt für technische Hilfsmittel
    (falls nötig)
  • Pflegekasse prüft & genehmigt
  • Lieferung oder Erstattung der Kosten

Pflegehilfsmittel erleichtern die häusliche Pflege und werden von der Pflegekasse mit bis zu 40 Euro monatlich für Verbrauchsprodukte oder als Leihgabe für technische Hilfsmittel bezuschusst. Die Antragstellung ist einfach und oft unbürokratisch.

Steuervorteil Haushaltsnahe Dienstleistungen

Die Kosten für die 24 Stunden Betreuung können mit bis zu 4.000 Euro jährlich steuerlich geltend gemacht werden. Befragen Sie Ihren Steuerberater zu Ihren persönlichen Möglichkeiten.

Gibt es Zuschüsse für eine 24 Stunden Betreuung?

Derzeit sind bei den gesetzlichen Pflegeleistungen keine speziellen Zuschüsse für die 24-Stunden-Betreuung vorgesehen. Zur optimalen Finanzierung empfehlen wir Ihnen daher, bestehende Leistungen wie das Pflegegeld, die Verhinderungspflege sowie das Landespflegegeld vollständig auszuschöpfen.

Landespflegegeld

Das Landespflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung, die in einigen Bundesländern zusätzlich zur Pflegeversicherung gezahlt wird. Es soll pflegebedürftigen Menschen helfen, die Kosten für ihre Betreuung und Pflege zu decken.

Wer hat Anspruch?

  • Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad (je nach Bundesland ab Pflegegrad 2 oder 3)
  • Hauptwohnsitz muss im jeweiligen Bundesland sein

Höhe und Auszahlung

  • Die Höhe variiert je nach Bundesland (z. B. in Bayern: 1.000 Euro pro Jahr)

Hierür ist eine Antragstellung erforderlich.

Landespflegegeld beantragen – so geht’s

Das Landespflegegeld ist eine freiwillige Leistung des Freistaats Bayern für pflegebedürftige Menschen mit mindestens Pflegegrad 2 und Hauptwohnsitz in Bayern. Es beträgt 1.000 Euro pro Jahr und soll die Selbstbestimmung pflegebedürftiger Personen unterstützen.

Antragsvoraussetzungen:

  • Pflegegrad: Mindestens Pflegegrad 2.
  • Wohnsitz: Hauptwohnsitz in Bayern.

Antragsstellung: Der Antrag kann auf folgenden Wegen gestellt werden:

  1. Online: Über das BayernPortal mittels BayernID und Online-Ausweisfunktion oder ELSTER-Zertifikat.

bayernportal.de

  1. Postalisch: Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular mit erforderlichen Unterlagen an:

Bayerisches Landesamt für Pflege
– Landespflegegeld –
Postfach 13 65
92203 Amberg

Erforderliche Unterlagen:

  • Kopie des Bescheids der Pflegekasse über den Pflegegrad (Gutachten des Medizinischen Dienstes reicht nicht aus).
  • Ggf. Kopie des Betreuerausweises oder der Vollmacht.

Wichtige Hinweise:

  • Nach erfolgreicher Bewilligung ist keine jährliche Neubeantragung erforderlich; der Anspruch bleibt bestehen, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Änderungen, wie z. B. Wohnsitzwechsel oder Änderung des Pflegegrads, müssen dem Landesamt für Pflege unverzüglich mitgeteilt werden.

Bitte beachten Sie, dass ab dem Pflegegeldjahr 2026 eine Reduzierung des Landespflegegeldes auf 500 Euro pro Jahr geplant ist

Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die genutzt werden kann, wenn die hauptsächliche Pflegeperson vorübergehend z. Bsp. wegen Urlaub, Krankheit oder anderer Gründe ausfällt. In diesem Fall übernimmt eine Ersatzpflegekraft
(z. B. ein ambulanter Pflegedienst, Verwandte oder Freunde) die Pflege für eine begrenzte Zeit.

Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?

  • Die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2
  • Die Pflege erfolgt seit mindestens 6 Monaten durch eine private Pflegeperson (Angehörige oder Freunde)
  • Die private Pflegeperson ist vorübergehend verhindert

Leistungsumfang und Kostenübernahme

  • Bis zu 6 Wochen (42 Tage) pro Jahr
  • Maximal 1.612 € pro Jahr übernimmt die Pflegekasse
  • Zusätzliche Aufstockung um 806 € möglich, wenn Kurzzeitpflege nicht genutzt wurde → Gesamtbetrag bis zu 2.418 € pro Jahr
  • Die Ersatzpflege kann durch Angehörige oder einen professionellen Dienst erfolgen
  • Wird die Pflege von einer verwandten oder im Haushalt lebenden Person (bis 2. Grad) übernommen, sind die Leistungen begrenzt auf das 1,5-fache des Pflegegeldes

Wofür kann Verhinderungspflege genutzt werden?

✔ Bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson
✔ Zur Entlastung der pflegenden Angehörigen
✔ Als kurzfristige Unterstützung, wenn die Pflege neu organisiert werden muss

Verhinderungspflege beantragen – so geht´s 

  • Antrag bei der Pflegekasse der Krankenkasse stellen
  • Pflegegrad 2-5 nachweisen
  • Nachweise über die Pflegeperson und Dauer der bisherigen Pflege    einreichen
  • Kostennachweise für die Ersatzpflege vorlegen

Tages-und Nachtpflege (teilstationäre Pflege)

Die Pflegeversicherung übernimmt Teilkosten für die Tages- oder Nachtpflege (teilstationäre Pflege), wenn eine Betreuung durch Angehörige ergänzt oder zeitweise ersetzt werden muss.

Was ist Tages- und Nachtpflege?

Tagespflege:

  • Die pflegebedürftige Person wird tagsüber in einer spezialisierten Einrichtung betreut und kehrt abends nach Hause zurück.
  • Häufig genutzt, wenn Angehörige berufstätig sind oder eine Entlastung benötigen.

Nachtpflege:

  • Die Betreuung erfolgt nachts, wenn z. B. eine nächtliche Überwachung nötig ist
    (z. B. bei Demenz oder hohem Pflegebedarf).
  • Entlastet Angehörige, die tagsüber die Pflege übernehmen.

Wer hat Anspruch auf Zuschüsse?

  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5
  • Pflegegrad 1 kann den Entlastungsbetrag (125 € mtl.) für Tagespflege nutzen
  • Kombination mit Pflegegeld und Pflegesachleistungen möglich

Höhe der Zuschüsse (Stand 05 2024)

Die Pflegekasse übernimmt monatlich folgende Beträge für die reinen Pflegekosten    (nicht für Unterkunft/Verpflegung):

 

Pflegegrad 1 Kein Zuschuss                                                                    (nur Entlastungsbetrag nutzbar)
Pflegegrad 2    721 Euro
Pflegegrad 3 1.357 Euro
Pflegegrad 4 1.685 Euro
Pflegegrad 5 2.085 Euro

Pflegegeld wird nicht gekürzt, wenn zusätzlich Tages- oder Nachtpflege genutzt wird

Kombination mit Entlastungsbetrag (125 Euro monatlich) möglich

Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege können zusätzlich genutzt werden

  1. Welche Kosten werden übernommen?
  • Pflege- und Betreuungsleistungen (nicht Unterkunft/Verpflegung)
  • Fahrdienst zur Einrichtung (je nach Anbieter)
  • Therapeutische oder soziale Aktivitäten vor Ort

Zusätzliche Kosten (z. B. Essen) müssen privat gezahlt oder über den Entlastungsbetrag gedeckt werden.

Zuschuss für eine teilstationäre Pflege beantragen – so geht´s

  • Passende Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung finden
  • Antrag bei der Pflegekasse stellen (Formular anfordern oder online ausfüllen)
  • Bestätigung der Pflegeeinrichtung einholen
  • Bewilligung abwarten – meist innerhalb weniger Wochen
  • Pflegekasse rechnet direkt mit der Einrichtung ab (keine Vorleistung nötig)

Sozialhilfe

Die Übernahme der Kosten für eine häusliche Betreuung durch die Sozialhilfe hängt von der individuellen finanziellen Situation ab und kann unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden.

Unsere Erfahrung zeigt, dass die Entscheidung des Sozialamts maßgeblich vom zuständigen Sachbearbeiter beeinflusst wird – daher lohnt es sich, nachzufragen und dran zu bleiben!

Für eine umfassende Beratung empfiehlt es sich, zunächst den Pflegestützpunkt in Ihrer Stadt oder Gemeinde zu kontaktieren, da dieser eine zentrale Anlaufstelle für Pflegebedürftige und deren Angehörige darstellt.

Vertrauen Sie auf unseren klar strukturierten Prozess – wir bringen die richtige Betreuungskraft zu Ihnen.