Sie schließen einen Vermittlungsvertrag mit uns ab und einen Dienstleistungsvertrag mit unserem osteuropäischen Kooperationspartner. Sie müssen keinen Vertrag mit der 24 Stunden Betreuungskraft abschließen. Somit sind Sie nicht Arbeitgeber, sondern Auftraggeber. Die erforderlichen Vertragsverhandlungen sowie die komplette Korrespondenz übernehmen wir als Vermittlungsagentur für Sie.