Zu den Tätigkeiten einer 24 Stunden Betreuungskraft in der Grundpflege gehören das Waschen und Duschen des Pflegebedürftigen, die Mund-und Zahnpflege, das Rasieren und Frisieren sowie die Hilfe beim Toilettengang.
Außerdem umfasst die Grundpflege auch das (mundgerechte) Zubereiten der Mahlzeiten sowie die Hilfe beim Essen.
Benötigt der Pflegebedürftige auch Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen, beim An-und Auskleiden, wird auch diese im Rahmen der Grundpflege von einer 24 Stunden Betreuungskraft geleistet. Das betrifft auch auch die Mobilisation wie zum Beispiel beim Treppensteigen und Verlassen der Wohnung für z. Bsp. Arztbesuche.