Der 24 Stunden Betreuungskraft müssen pro Tag 2 Stunden Freizeit zur Verfügung stehen oder ein ganzer Tag pro Woche. Dies erfolgt nach Absprache mit der Betreuungskraft. In vielen Fällen können auch zwei halbe Tage Freizeit zur Verfügung gestellt werden. Dies ist oft leichter von den Angehörigen zu überbrücken.