Die erforderlichen Aufgaben werden im Vorfeld zwischen Ihnen und dem osteuropäischen Dienstleister, also der Agentur abgestimmt. Dies übernehmen wir als Agentur für Sie.
Die Agentur erteilt der bei ihm angestellten 24 Stunden Betreuungskraft die jeweiligen Anweisungen, da nur sie als Arbeitgeber weisungsbefugt ist. Sie als Kunde sind nicht Arbeitgeber der 24 Stunden Betreuungskraft, sondern Auftraggeber. Sie erteilen mit Ihrem Vertrag einen Auftrag an den osteuropäischen Dienstleister. Deshalb dürfen Sie als Kunde der 24 Stunden Betreuungskraft nicht unmittelbar Anweisungen erteilen.
Selbstverständlich können jederzeit Änderungen der Aufgaben vorgenommen werden. Sie teilen uns Ihre Änderungswünsche mit, die wir dann unmittelbar und direkt an den osteuropäischen Dienstleister weitergeben werden. Dieser wird dann seine angestellte Betreuungskraft entsprechend instruieren.
Dieses Vorgehen klingt zwar kompliziert, ist aber rechtlich notwendig, um die Legalität des Modells zu gewährleisten. Und da wir in ständigem Kontakt mit unseren Kooperationspartnern stehen, ist jede Änderung selbstverständlich auch kurzfristig möglich.