Die Bezeichnung 24 – Stunden Betreuung bedeutet nicht, dass eine Betreuungskraft im wörtlichen Sinne 24 Stunden am Stück arbeitet. Rechtlich unterliegt sie den Arbeitszeitregelungen ihres Heimatlandes. Eine 24 Stunden Betreuungskraft erledigt die abgesprochenen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und die erforderliche Grundpflege. Dies sollte die tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden nicht überschreiten. Die anwesende Bereitschaftszeit wird nicht als Arbeitszeit gerechnet. Der Begriff 24 Stunden Betreuung ist eine reine Marketingbezeichnung für die Suche bzw. Auffindbarkeit einer solchen Dienstleistung im Internet.