Bei der aktivierenden Betreuung ist im Prinzip „die Hilfe zur Selbsthilfe“ gemeint. Das heißt eine 24 Stunden Betreuungskraft ermuntert den Pflegebedürftigen kleine, zumutbare Tätigkeiten wie zum Beispiel das Zähneputzen oder kleine Tätigkeiten beim Kochen selbst durchzuführen oder auch die Nahrung eigenständig aufzunehmen.
Auch das regelmäßige Erinnern und Durchführen von therapeutischen Übungen (nach Anleitung) übernimmt eine 24 Stunden Betreuungskraft.