Die von uns vermittelten Betreuungskräfte sind bei der jeweiligen osteuropäischen Agentur angestellt und werden von dieser entsendet. Der jeweilige Sozialversicherungsträger bescheinigt mit der sogenannten A1 Bescheinigung die rechtmäßige Entsendung. Damit ist der Nachweis erbracht, dass die Betreuungskraft in ihrem Heimatland sozialversichert ist und entsprechende Steuern abführt.